Willkommen auf www.estoffe.de - Zusatzstoffe in Lebensmitteln und Medikamenten
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2. Abgrenzung
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Beachten Sie dazu die Hinweise zum Disclaimer weiter unten.
3. Verantwortlich im Sinne des TDG, Art. 1, §6 IuKDG (Stand 12/2005)
State certified medical engineer professional
Graduate engineer for electrical engineering and computer science
// (Dipl.-Ing. med.-tech.)
?>
Appointee in X- ray and LASER safety
Engineer in occupational health and safety
Anschrift
Internetadresse
elektronischer Kontakt
4. Gegenstand dieses Webauftrittes
Hauptziel dieses Webauftrittes ist die Darstellung und zeitgemäße Aufbereitung von Informationen über Zusatzstoffe in Lebensmitteln und Medikamenten (Lebensmittelzusatzstoffe) auf der Basis eines privaten, nichtkommerzielles Projektes. Die angebrachte und als solche gekennzeichnete Werbung dient ausschließlich der Finanzierung dieses Projektes.
5. Inhalt des Onlineangebotes
Bei der Erstellung von Inhalten und Beiträgen dieser Webseite wurde ein hohes Maß an Sorgfalt und Kompetenz eingesetzt. Dennoch kann der Betreiber von estoffe.de keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen geben. Haftungsansprüche gegen den Betreiber von estoffe.de, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Betreiber von estoffe.de kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Betreiber von estoffe.de behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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unser wirklicher und mutmaßlicher Wille.
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10. Sprachkonvention
Die Artikel der Webseiten von estoffe.de sind grundsätzlich in der klassischen deutsche Rechtschreibung ("alte Rechtschreibung"), wie sie vor der versuchten Reform von 1996 gültig war, verfasst. Damit schließen wir uns dem Boykott des "staatlich diktierten Unsinns" bekannter Zeitungs- und Buchverlage (z.B. FAZ oder Springer-Verlag) an.
Essen im Mai 2006
Disclaimer
Nein, einen Disclaimer, wie man ihn mittlerweiler auf tausenden Webseiten finden kann, den gibt es hier nicht und wird es auch nicht geben! Dem Wortlaut, welchen man häufig so oder so ähnlich wiederfindet:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur durch eine ausdrückliche Distanzierung von diesen Inhalten verhindert werden." (...)
(...) "Wir weisen daher darauf hin, dass wir auf die auf unseren Seiten vorhandenen Links zu anderen Seiten und Inhalten im Internet keinerlei Einfluß haben. Weder auf die Gestaltung, noch auf dessen Inhalt. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen." (...)
siehe auch:
Landgericht Hamburg
Urteil vom 12. Mai 1998
AZ: 312 O 85/98
ist zu entnehmen, daß Webmaster auf diese Art und Weise versuchen (rechtliches) Unheil von sich und ihren Websiten abzuwenden - durch die schlichte und wortgetreue Kopie eines solchen Hinweistextes auf ihre Seiten.
Wirklich? So einfach soll's gehen?
Es erscheint fraglich, ob Webmaster, die jenes Gerichtsurteil in ihrem Disclaimer zitieren den Inhalt und den Umfang der Entscheidung des Landgerichtes erfasst und verstanden haben. Zum Einen ist es mit einem Disclaimer nicht möglich das geltende deutsche Recht außer Kraft zu setzen. Zum Anderen ist der Inhalt des Urteils des LG Hamburg wohl missverstanden worden. Das Landgericht Hamburg hat Gegenteiliges festgestellt, als in den o.z. Disclaimern behauptet wird. Das Urteil hatte eine ehrverletzende Berichterstattung über den Kläger zum Inhalt. Der Beklagte hatte durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel dargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme. Im übrigen berief er sich auf das Recht auf freien Meinungsäußerung. Ausführlich nachzulesen unter www.online-recht.de.
Durch die Verwendung eines solchen, offensichtlich falschen Disclaimer könnte vielmehr der Verdacht erweckt werden, man habe etwas zu verbergen, von den man sich offensichtlich zu distanzieren versucht? Es handelt sich in Wahrheit nicht um eine rechtlich bedeutsame Klausel. Dem oft zitiertem Entscheid des LG Hamburg ist vielmehr zu entnehmen, dass eine solche Klausel gerade nicht vor einer Haftbarmachung schützt.
Klartext: Was ist ein Link?
Ein Link ist ein Synonym für "Verweis", also eine Referenz (Zeiger) auf eine andere Stelle. Ein solcher Verweis besteht aus zwei Teilen:
- dem Verweistext - die Erwähnung des anderen Inhalts (ein Hinweistext) und
- der Meta-Information - Informationen zum Fundort des verwiesenen Inhalts (Webadresse).
Das gilt sowohl für Verweise innerhalb des eigenen Webauftritts als auch für Verweise zu fremden, externen Seiten, Verweise haben dabei immer den selben Aufbau.
Wozu dienen Hyperlinks - wenn nicht zur Verlinkung verschiedener Webseiten?
Man stelle sich ein Szenario vor, bei dem keine Webseite auf eine andere externe Webseite verweist - Hyperlinks also nur die eigenen Webseiten untereinander "vernetzen". In einem solchen Fall wäre die wichtigste Einrichtung des Internets demzufolge die Favoritenverwaltung des Browser - will man sich doch nicht alle Internetadressen einprägen oder auf einem Stück Papier notieren. Soll das zumutbar sein? Ist die Verlinkung einer Seite zugleich auch deren Zueigenmachung?
Wohl kaum.
Um zu verstehen, warum die Rechtsprechung z.T. oft widersprüchliche Urteile produziert, lassen Sie sich zur Abwechslung mal von Juristen erklären, wie das Internet funktioniert und bilden Sie daraufhin Ihre eigene Meinung!
Abschließend zitiere ich Teamone von SELFHTML, da ich es nicht treffender hätte formulieren können:
"Wenn ein Angebot sich durch einen Link auf ein fremdes Angebot tatsächlich den fremden Inhalt zu eigen machen würde, dann hätte dies unter anderem folgende wichtige Konsequenzen:
- Eine große Suchmaschine, die das Suchen nach beliebigen Begriffen erlaubt und die Suchtreffer in Form von "Links zu Fundorten" auflistet, würde sich mehr oder weniger das gesamte Web zu eigen machen. Und selbst wenn man Suchmaschinen ausnehmen würde, weil sie weitgehend automatisiert arbeiten, würde die Aussage zumindest auf alle großen redaktionell gepflegten Web-Verzeichnisse zutreffen.
- Wer einen Link auf ein fremdes Angebot anbietet, das wieder auf ein anderes fremdes Angebot linkt, das wieder auf ein fremdes anderes Angebot linkt, würde sich im Sinne der infiniten teleologischen Reduktion alle weiteren Inhalte zu eigen machen."
Quelle:
Teamone
SELFHTML